Das Justizministerium reicht eine vorgeschlagene geänderte Beschwerde und ein Zustimmungsdekret beim vierten Geflügelverarbeitungsunternehmen ein, wobei Long weiter adressiert wird
Das Justizministerium reichte heute im Distrikt Maryland bei George's Inc. und George's Foods LLC (George's) eine vorgeschlagene geänderte Beschwerde- und Zustimmungsverordnung ein, mit der Behauptungen geklärt werden sollen, dass George's jahrelang mit anderen Geflügelverarbeitern konspiriert habe, um die Löhne der Arbeiter durch den Austausch von Entschädigungen zu senken Information. George's hat maßgeblich und freiwillig an den Ermittlungen des Justizministeriums mitgewirkt. Die Abteilung hat in dieser Angelegenheit zuvor mit den Geflügelverarbeitern Cargill, Sanderson Farms und Wayne Farms sowie mit einem Datenberater, Webber, Meng, Sahl and Company, und ihrem Präsidenten, G. Jonathan Meng, vorgeschlagene Zustimmungsbeschlüsse erzielt.
„Die heutige Aktion ist ein weiterer wichtiger Meilenstein in den Bemühungen des Justizministeriums, Geflügelverarbeiter für Kartellverstöße, die Arbeitnehmern schaden, zur Rechenschaft zu ziehen“, sagte der stellvertretende Generalstaatsanwalt Jonathan Kanter von der Kartellabteilung des Justizministeriums. „Die Kartellgesetze schützen amerikanische Arbeitnehmer vor Informationsaustausch wie diesem, der dem Wettbewerb und dem Wettbewerbsprozess schadet.“
Gemäß den Bedingungen des vorgeschlagenen Vergleichs muss George's aufhören, wettbewerbsrelevante Informationen über die Vergütung der Arbeiter in Geflügelverarbeitungsbetrieben weiterzugeben. Sofern das Gericht dies genehmigt, gilt für den vorgeschlagenen Vergleich außerdem Folgendes:
Diese Fristen würden sieben Jahre nach Genehmigung des Zustimmungsdekrets durch das Gericht ablaufen.
Gemäß dem Tunney Act wird das vorgeschlagene Zustimmungsdekret zusammen mit der Erklärung über die Auswirkungen auf den Wettbewerb im Bundesregister veröffentlicht. Jede Person kann während einer 60-tägigen Kommentierungsfrist schriftliche Kommentare zum vorgeschlagenen Einwilligungsdekret einreichen an den Leiter der Civil Conduct Task Force, Antitrust Division, US Department of Justice, 450 Fifth Street NW, Suite 8600, Washington, DC 20530. Zum Abschluss Nach Ablauf der 60-tägigen Kommentierungsfrist kann das US-Bezirksgericht für den Bezirk Maryland ein endgültiges Urteil fällen, wenn es feststellt, dass es im öffentlichen Interesse liegt.
Die heutigen Maßnahmen sind Teil einer umfassenderen Untersuchung wettbewerbswidriger Arbeitsmarktmissbräuche in der Geflügelverarbeitungsindustrie. Jeder, der Informationen über Absprachen in der Geflügelindustrie, die Weitergabe nicht öffentlicher Vergütungsinformationen durch Wettbewerber, Verstöße gegen wettbewerbswidriges Verhalten gegenüber Arbeitnehmern oder andere Verstöße gegen die Kartellgesetze hat, wird gebeten, sich unter 1-888-647-3258 an das Citizen Complaint Center der Antitrust Division oder an Antitrust zu wenden [email protected]. Die Abteilung wird Beschwerden über die Beklagten des Vergleichsverarbeiters gegebenenfalls an den vom Gericht bestellten Kartellwächter weiterleiten. Informationen über wettbewerbswidrige Praktiken auf Vieh- und Geflügelmärkten können auch an die Agricultural Markets Enforcement Partnership des USDA und des Justizministeriums unter www.farmerfairness.gov übermittelt werden.
Das Justizministerium dankt dem Generalinspekteur des US-Handelsministeriums für seine Unterstützung bei dieser Untersuchung.